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Die Patientenanwälte Gellner & Collegen: Ihre Anwälte für Medizinrecht!

Betriebsferien vom 27.12. bis einschließlich 29.12. 2023.

Betriebsferien vom 27.12. bis einschließlich 29.12.2023.
Die Patientenanwälte Gellner & Collegen: Ihre Anwälte für Medizinrecht!

Betriebsferien vom 27.12. bis einschließlich 29.12. 2023.

Bei Bauchschmerzen gehen Sie auch nicht zum Augenarzt

Professionalität und Sorgfalt bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme und Schwierigkeiten kennzeichnen seit weit mehr als einem Vierteljahrhundert unsere anwaltlichen Dienstleistungen. Hierauf basiert sowohl die hohe Reputation, die wir als Patientenanwälte genießen, als auch der Erfolg unserer Kanzlei. Dies spiegeln nicht nur unsere außergerichtlichen und prozessualen Erfolgsbilanzen wider, sondern auch unsere Präsenz in den Medien (TV, Radio, Print). Von diesen werden wir für verschiedenste Formate häufig um unser Expertenwissen gebeten. Überzeugen Sie sich auf unserer Webseite selbst von unserer Expertise im Bereich Medizinrecht.

U. a. die Auszeichnungen “Medical Law Firm of the Year – Germany“ 2017 und 2022 sowie die Auszeichnung „Medical Law Specialists of the Year – Germany 2024“ sind ein weiterer Beleg für unsere exzellente Arbeit als Patientenanwälte. Mit dem Legal Award werden weltweit Kanzleien für ihre hervorragende Arbeit ausgezeichnet.

Gellner Logo

Spezialisten im Arzthaftungsrecht

Die Rechtsanwälte Gellner & Collegen sind im Medizinrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig. Auf diese Weise vermeiden wir in unserer Kanzlei von vornherein Interessenkonflikte und können Ihnen garantieren, dass wir uns voll und ganz für Ihr Anliegen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einsetzen. Ohne Wenn und Aber!

Wir werden darüber hinaus von hochqualifizierten ärztlichen Gutachtern jeglicher Fachrichtung unterstützt. So ist es uns in allen Bereichen der Medizin möglich, Ihnen mit größter Kompetenz zur Seite zu stehen. Dadurch sind wir in der Lage, ärztliche Behandlungsfehler aufzudecken und Ihnen somit zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Das Zahnarzthaftungsrecht wird durch uns nicht abgedeckt!

Spezialisiert auf Arzthaftungsrecht

Ausschließlich auf Patientenseite tätig

Unterstützung durch qualifizierte Gutachter

Große Kompetenz in vielen medizinischen Bereichen

Wir setzen uns gerne kostenfrei mit Ihnen in Verbindung

Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Sie sind der Ansicht, dass Sie durch einen ärztlichen Kunstfehler geschädigt wurden? Dann kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei. Füllen Sie dazu einfach unser Anfrage- oder Callback-Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Rechtsanwälte Gellner & Collegen – Ihre Kanzlei für Patientenrecht. Bundesweit mehrere Fachanwälte für Medizinrecht, Anwälte mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht und Rechtsanwälte, die ausschließlich Patienten vertreten und im Medizinrecht zuhause sind. Wir begegnen dem Ärztepfusch, klären Behandlungsfehler auf und kämpfen für die Rechte der Patienten.

Unsere Standorte

Nur wenige auf Geschädigtenseite tätige Kanzleien sind bundesweit mit zahlreichen Standorten und mehreren Fachanwälten für Medizinrecht vertreten. Wir können Ihnen unsere Leistungen flächendeckend anbieten. Kontaktieren Sie uns gerne direkt an einem unserer Standorte.

Unser Hauptstandort bietet Ihnen Hilfe bei medizinrechtlichen Fragen und Fällen im Arzthaftungsrecht in Verl, Gütersloh, Paderborn, Bielefeld und Umgebung. Weitere untergeordnete Beratungsstellen finden Sie in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
In den Beratungsstellen, die sich weitgehend in hochmodernen Büroservice-Centern befinden, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Gellner & Collegen jeweils nur nach Bedarf und nach Vereinbarung eines individuellen Termins präsent und in der Lage, mit Ihnen vor Ort ein vertrauliches Gespräch zu führen.

Schwerpunkt der Kanzlei

Arzthaftungsrecht

Als Anwälte für Medizinrecht liegt unser Augenmerk auf dem Arzthaftungsrecht. Dieses stellt ein Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts dar. Nach diesem sind Ärzte unter anderem dazu verpflichtet, Sie ausführlich über bevorstehende Behandlungen aufzuklären und Ihnen als Patient eine fachgerechte medizinische Behandlung zu gewährleisten. Diese muss stets dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse im jeweiligen medizinischen Fachbereich entsprechen – dem sogenannten Facharztstandard.

Folgen Schäden irgendeiner Form aus einer nicht fachgerechten Behandlung, so ist der Arzt nach geltendem Recht dem Patienten gegenüber schadenersatzpflichtig. Um Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen zu können, ist es unabdingbar, auf hochspezialisierte Medizinrechtler zurückzugreifen. Insbesondere deshalb, da das Arzthaftungsrecht durch Einzelurteile geprägt ist und besondere Regeln wie beispielsweise die Beweislastumkehr oder spezielle Verjährungsfristen beinhaltet. Verlassen Sie sich auf die Expertise unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.

Wie läuft eine Kontaktaufnahme ab?

Sobald Sie vermuten, dass Sie fehlerhaft behandelt wurden, sollten Sie auf einem der zahlreichen von uns angebotenen Wege mit uns Kontakt aufnehmen.

Hierfür können Sie sich ganz einfach telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05246 70330 mit unserem Sekretariat in Verbindung setzen und Ihr Problem erläutern. Dieses wird dann einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt aus unserem auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Team vorgelegt. Anschließen werden wir einen persönlichen Telefontermin mit Ihnen und mit der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt vereinbaren.

Alternativ können Sie unseren Callback-Service in Anspruch nehmen oder uns unter buero(at)gellner-collegen.de mittels einer E-Mail kontaktieren. Unser Sekretariat setzt sich gerne mit Ihnen in Verbindung, bespricht mit Ihnen den Sachverhalt und vereinbart einen zeitnahen Termin mit einem unserer auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte.

Sofern Sie bereits eine konkretere Vermutung hinsichtlich eines möglichen Behandlungsfehlers haben, ermöglicht unser Online-Fragebogen eine ausführliche Kontaktanfrage.

Mithilfe des Fragebogens können Sie den Sachverhalt sowie den vermuteten Behandlungsfehler schon grob skizzieren. Nach Eingang des ausgefüllten Fragebogens bei uns wird sich unser Sekretariat mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte vereinbaren.

Im Rahmen des persönlichen Telefontermins mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin erfolgt sodann eine Besprechung des Sachverhalts und des möglichen weiteren Vorgehens. Sollten von Ihrer Seite Fragen bestehen, können diese selbstverständlich auch bereits geklärt werden. Die Erstanfrage sowie die erste Einschätzung erfolgen hierbei kostenlos. Kostenauslösende Maßnahmen werden mit Ihnen während des Telefonats im Vorfeld selbstverständlich besprochen.

Kontakt zu Gellner & Collegen

Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme. Nutzen Sie hierzu unverbindlich das Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung:

Bei konkreten Anfragen im Bereich des Arzthaftungsrechts nutzen Sie für eine unverbindliche und kostenlose Einschätzung auch gerne unseren Online-Fragebogen.

    Wie sollen wir mit Ihnen in Kontakt treten?