Die Patientenanwälte Gellner & Collegen: Ihre Anwälte für Medizinrecht!
Professionalität und Sorgfalt bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme und Schwierigkeiten kennzeichnen seit mehr als einem Vierteljahrhundert unsere anwaltlichen Dienstleistungen. Hierauf basiert sowohl die hohe Reputation, die wir als Patientenanwälte genießen, als auch der Erfolg unserer Kanzlei. Dies spiegeln nicht nur unsere außergerichtlichen und prozessualen Erfolgsbilanzen wider, sondern auch unsere Präsenz in den Medien (TV, Radio, Print). Von diesen werden wir für verschiedenste Formate häufig um unser Expertenwissen gebeten. Überzeugen Sie sich auf unserer Homepage selbst von unserer Expertise im Bereich Medizinrecht.
Die Auszeichnung “Medical Law Firm of the Year - Germany" 2017 ist ein weiterer Beleg für unsere exzellente Arbeit als Patientenanwälte. Mit dem Legal Award 2017 werden weltweit Kanzleien für ihre hervorragende Arbeit ausgezeichnet. Diese Auszeichnung wird von Lawyer Monthly in unterschiedlichen Kategorien vergeben.
ARZTHAFTUNGSRECHT: SCHWERPUNKT DER KANZLEI
Als Anwälte für Medizinrecht liegt unser Augenmerk auf dem Arzthaftungsrecht, dieses stellt ein Spezialgebiet innerhalb des Medizinrechts dar. Nach diesem sind Ärzte unter anderem dazu verpflichtet, Sie ausführlich über bevorstehende Behandlungen aufzuklären und Ihnen als Patient eine fachgerechte medizinische Behandlung zu gewährleisten. Diese muss stets dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse im jeweiligen medizinischen Fachbereich entsprechen - dem sogenannten Facharztstandard.
Folgen Schäden irgendeiner Form aus einer nicht fachgerechten Behandlung, so ist der Arzt nach geltendem Recht dem Patienten gegenüber schadenersatzpflichtig. Um Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen zu können, ist es unabdingbar, auf hochspezialisierte Medizinrechtler zurückzugreifen. Insbesondere deshalb, da das Arzthaftungsrecht durch Einzelurteile geprägt ist und besondere Regeln wie die Beweislastumkehr oder spezielle Verjährungsfristen beinhaltet. Verlassen Sie sich auf die Expertise unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.
SPEZIALISTEN IM ARZTHAFTUNGSRECHT. AUSSCHLIEßLICH AUF PATIENTENSEITE TÄTIG.
Die Rechtsanwälte Gellner & Collegen sind im Medizinrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig. Auf diese Weise vermeiden wir in unserer Kanzlei von vornherein Interessenkonflikte und können Ihnen garantieren, dass wir uns voll und ganz für Ihr Anliegen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einsetzen. Ohne Wenn und Aber!
Wir werden darüber hinaus von hochqualifizierten ärztlichen Gutachtern jeglicher Fachrichtung unterstützt. So ist es uns in allen Bereichen der Medizin möglich, Ihnen mit größter Kompetenz zur Seite zu stehen. Dadurch sind wir in der Lage, ärztliche Behandlungsfehler aufzudecken und Ihnen somit zu Ihrem Recht zu verhelfen.
HILFE BEI ÄRZTLICHEN BEHANDLUNGSFEHLERN - WIR SETZEN UNS GERNE KOSTENFREI MIT IHNEN IN VERBINDUNG
Sie sind der Ansicht, dass Sie durch einen ärztlichen Kunstfehler geschädigt wurden? Dann kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei. Füllen Sie dazu einfach unser Anfrage- oder Callback-Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Rechtsanwälte Gellner & Collegen - Ihre Kanzlei für Patientenrecht. Bundesweit zahlreiche Fachanwälte für Medizinrecht, Anwälte mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht und Rechtsanwälte, die ausschließlich Patienten vertreten und im Medizinrecht zuhause sind. Wir begegnen dem Ärztepfusch, klären Behandlungsfehler auf und kämpfen für die Rechte der Patienten.
UNSERE STANDORTE IN DEUTSCHLAND
Nur wenige auf Geschädigtenseite tätige Kanzleien sind bundesweit mit zahlreichen Standorten und mehreren Fachanwälten für Medizinrecht vertreten. Wir können Ihnen unsere Leistungen flächendeckend anbieten. Kontaktieren Sie uns gerne direkt an einem unserer Standorte.
Unser Hauptstandort bietet Ihnen Hilfe bei medizinrechtlichen Fragen und Fällen im Arzthaftungsrecht in Verl, Gütersloh, Paderborn, Bielefeld und Umgebung. Weitere untergeordnete Beratungsstellen finden Sie in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
In den Beratungsstellen, die sich mitunter in externen, modern individuell eingerichteten Büroservice-Centern befinden, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Gellner & Collegen jeweils nur nach Bedarf und nur nach Vereinbarung eines individuellen Termins präsent und in der Lage, mit Ihnen vor Ort ein vertrauliches Gespräch zu führen.
WIE LÄUFT EINE KONTAKTAUFNAHME AB?
Sobald Sie vermuten, dass Sie fehlerhaft behandelt wurden, sollten Sie auf einem der zahlreichen von uns angebotenen Wege mit uns Kontakt aufnehmen.
Hierfür können Sie sich ganz einfach telefonisch unter der Rufnummer 05246 70330 mit unserem Sekretariat in Verbindung setzen und Ihr Problem erläutern. Dieses wird dann einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt aus unserem auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Team vorgelegt. Anschließen werden wir einen persönlichen Telefontermin mit Ihnen und mit der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt vereinbaren.
Alternativ können Sie unseren Callback-Service in Anspruch nehmen oder uns unter buero(at)gellner-collegen.de mittels einer E-Mail kontaktieren. Unser Sekretariat setzt sich gerne mit Ihnen in Verbindung, bespricht mit Ihnen den Sachverhalt und vereinbart einen zeitnahen Termin mit einem unserer auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten/Innen.
Sofern Sie bereits eine konkretere Vermutung hinsichtlich eines möglichen Behandlungsfehlers haben, ermöglicht unser Online-Fragebogen eine ausführliche Kontaktanfrage.
Mithilfe des Fragebogens können Sie den Sachverhalt sowie den vermuteten Behandlungsfehler schon grob skizzieren. Nach Eingang des ausgefüllten Fragebogens bei uns wird sich unser Sekretariat mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte/Innen vereinbaren.
Im Rahmen des persönlichen Telefontermins mit der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt erfolgt sodann eine Besprechung des Sachverhalts und des möglichen weiteren Vorgehens. Sollten von Ihrer Seite Fragen bestehen, können diese selbstverständlich auch bereits geklärt werden. Die Erstanfrage sowie die erste Einschätzung erfolgen hierbei kostenlos. Kostenauslösende Maßnahmen werden mit Ihnen während des Telefonats im Vorfeld natürlich besprochen.
PODCAST RADIO BIELEFELD: ÄRZTLICHE KUNSTFEHLER
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