In beiden Fällen konnte ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von mehreren 100.000,00 Euro erzielt werden. Daneben wurden die Verklagten und letztendlich verurteilten Krankenhäuser verpflichtet, für sämtliche künftigen Schäden der mittlerweile drei- und fünfjährigen Kinder aufzukommen. Dies schließt die Behandlungskosten und den erheblichen Pflegeaufwand ebenso ein, wie den zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommenden Verdienstausfallschaden. Insgesamt werden sich die Zahlungen der Haftpflichtversicherer der Krankenhäuser im Laufe der Jahre auf mehrere Millionen Euro summieren.