Der 48-jährige Ingenieur für Luftfahrttechnik erhält eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,13 Mio. Euro. In diesem Betrag sind ein angemessenes Schmerzensgeld, ein Haushaltsführungsschaden sowie ein nicht unbeträchtlicher Verdienstausfallschaden enthalten. Nach zähem Ringen konnte sich die Haftpflichtversicherung des beschuldigten Krankenhauses letztendlich durchringen, einen außergerichtlichen Vergleich mit der Ehefrau des Wachkomapatienten zu schließen. Dies ist umso erfreulicher, als eine Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden war und ein Klageverfahren auf eigenes, nicht unbeträchtliches Kostenrisiko hätte betrieben werden müssen.