In Arzthaftungsangelegenheiten scheitert ein gerichtliches
Vorgehen nicht selten daran, dass der Geschädigte über keine
Rechtsschutzversicherung verfügt und die anfallenden Gerichts- und
Rechtsanwaltskosten selbst nicht aufbringen kann. Auch ein
Klageverfahren auf Prozesskostenhilfebasis (PKH) birgt erheblich
wirtschaftliche Risiken, da selbst bei bewilligter PKH im Falle des
Unterliegens im Rechtsstreit die anwaltlichen Kosten der Gegenseite zu
übernehmen sind.
Daher arbeiten wir seit vielen Jahren mit einem Prozessfinanzierer
zusammen, der sich auf die Begleitung und Finanzierung
von Arzthaftungsprozessen spezialisiert hat. Wir sind bei der
Kontaktaufnahme gerne behilflich und unterstützen und fördern Ihr
Anliegen bei der Prüfung durch den Finanzierer.