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Prozessfinanzierung
In Arzthaftungsangelegenheiten scheitert ein gerichtliches Vorgehen nicht selten daran, dass der Geschädigte über keine Rechtsschutzversicherung verfügt und die anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst nicht aufbringen kann. Auch ein Klageverfahren auf Prozesskostenhilfebasis (PKH) birgt erheblich wirtschaftliche Risiken, da selbst bei bewilligter PKH im Falle des Unterliegens im Rechtsstreit die anwaltlichen Kosten der Gegenseite zu übernehmen sind.

Daher arbeiten wir seit vielen Jahren mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der sich auf die Begleitung und Finanzierung von Arzthaftungsprozessen spezialisiert hat. Wir sind bei der Kontaktaufnahme gerne behilflich und unterstützen und fördern Ihr Anliegen bei der Prüfung durch den Finanzierer.