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Mediation
„Mediation ist die Wiederherstellung der Dialogfähigkeit der Parteien“

Kurz gesagt ist Mediation im Kern Verhandlung – freiwillig, selbstbestimmt – innerhalb eines besonders strukturierten Ablaufs unter Beteiligung eines besonders geschulten, neutralen Dritten – des Mediators. Die Vorteile liegen in der Schnelligkeit des Verfahrens, der Vertraulichkeit und der hohen Erfolgsquote – Mediationsverfahren sind zu 70 % bis 90 % erfolgreich.

Unter Mediation versteht man die Vermittlung in einem Konflikt mit dem Ziel einer Einigung. Die Besonderheit besteht darin, dass die Parteien freiwillig eine faire und rechtsverbindliche Lösung mit Unterstützung des Mediators erarbeiten. Diese Lösung bezieht die vorhandenen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Gegebenheiten und Interessen mit ein. Mediation geht dabei davon aus, dass die Konfliktparteien selbst die größte Kompetenz besitzen, ihren Konflikt zu lösen.

Mediation eignet sich in fast allen Bereichen gesellschaftlichen Zusammenlebens zur Konfliktlösung, sei es im Arbeits-, Familien-, Erb- oder Gesellschaftsrecht. Sie ist in der Regel wesentlich kostengünstiger und schneller als gerichtliche Verfahren.

Ein Mediationsverfahren kommt zustande, wenn eine Partei die Mediation vorschlägt und die andere Partei dem Verfahren zustimmt.

Das Verfahren läuft in vier Phasen ab: zunächst wird festgelegt, über welche Themen Verhandlungsbedarf besteht. In der zweiten Phase werden die hinter den Positionen der Parteien stehenden Interessen erarbeitet. Die dritte Phase dient der Findung von Lösungen, die auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten sind. In der letzten Phase werden die Lösungen in eine rechtsverbindliche Vereinbarung oder einen Vertrag übertragen.

Nutzen sie die Alternativen, die Ihnen ein Mediationsverfahren eröffnet!

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen ein als Mediator ausgebildeter Rechtsanwalt bietet!