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Familienrecht
Das Rechtsgebiet des Familienrechts ist vielschichtig und facettenreich. Unterhalts- u. Sorgerechtsfragen, Vermögensauseinandersetzungen und Ausgleich der Rentenanwartschaften, Umgangsregelungen und Eheverträge u.v.a.m. sind Kernbereiche der von uns betreuten und bearbeiteten Mandate.

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet darüber hinaus das Ehescheidungsrecht und die Ausgestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Rechtsanwalt Dr. Peter Gellner ist als Fachanwalt für Familienrecht an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet vertretungsberechtigt.