Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet darüber hinaus das Ehescheidungsrecht und die Ausgestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Rechtsanwalt Dr. Peter Gellner ist als Fachanwalt für Familienrecht an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet vertretungsberechtigt.