Ein Behandlungsfehler liegt definitionsgemäß vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat.
Das Arztrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht auf einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts.
In der Rechtsanwaltskanzlei Gellner & Collegen sind zahlreiche Fachanwälte für Medizinrecht im Bereich des Arzthaftungsrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften haben Fachanwälte im Medizinrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Solche liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Medizinrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die Ausbildung und praktische Erfahrung vermittelt wird.
Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Gellner & Collegen sind bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet vertretungsberechtigt. Als langjähriger, ehemaliger 2. Bundesvorsitzender des Vereins "Rechtsanwälte für Patienten" hat sich Rechtsanwalt Dr. Peter Gellner verpflichtet, ebenso wie seine in der Kanzlei tätigen Berufskollegen, ausschließlich Patienten in haftungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Er hat mittlerweile den 1. Vorsitz der "Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte" übernommen. Die "Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte" ist ein Zusammenschluss von Fachanwältinnen und Fachanwälten im Medizinrecht, die sich für Patientenrechte einsetzen und in ihrer anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich die Patientenseite beraten und vertreten.
Aufgrund zur Verfügung stehender modernster Kommunikationssysteme ist es in einer Vielzahl der Mandate nicht erforderlich, dass eine persönliche Unterredung stattfinden muss, so dass auch die mitunter weite Entfernung zum Kanzleistandort keine Schwierigkeit im Rahmen der Mandatsbearbeitung darstellt.
Falls Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, können Sie den von uns üblicherweise verwendeten Fragebogen in arzthaftungsrechtlichen Fällen herunterladen, ausfüllen und postalisch übermitteln. Selbstverständlich ist dies auch per E-Mail oder Telefax möglich.
Wir werden im Anschluss daran eine summarische Prüfung Ihrer Angelegenheit vornehmen und Ihnen ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten. Diese Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.
Download: Fragebogen zum Arzthaftungsrecht (pdf-Download)
Im Arzthaftungsrecht sind in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig und spezialisiert weiterhin Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Heiko A. Partenheimer, Frau Assessorin Ursula Schneider, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Sabine Hauck, Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Sonja Busch sowie Frau Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner tätig.